Pressemitteilung:
Berlin, 14. November 2008
Dieter Wiefelspütz: Das Bundeskriminalamt erhält neue Befugnisse
Das Bundeskriminalamt (BKA) wird künftig mit Kompetenzen zur vorbeugenden Bekämpfung des Terrorismus ausgestattet sein. BKA-Beamte dürfen im Verdachtsfall Wohnungen mit Kameras und Mikrophonen überwachen und Computer online durchsuchen. Das Zeugnisverweigerungsrecht der Berufsgeheimnisträger wird auf wenige Gruppen beschränkt. So sollen Ärzte sich künftig nicht mehr auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen können, wenn es um große Gefahr gehe, Seelsorgern, Strafverteidigern und Abgeordneten bleibt dagegen das Auskunftsverweigerungsrecht erhalten. Dieter Wiefelspütz hält diese Unterscheidung aus verfassungsmäßigen Gründen für gerechtfertigt. Er habe hohen Respekt vor Medizinern, aber ihre Rolle sei eine andere als die von Strafverteidigern und Abgeordneten. Sie seien keine Verfassungsorgane.
Dieter Wiefelspütz hält das neue BKA-Gesetz für verfassungskonform, auch wenn FDP- und Grünen-Politiker eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe angekündigt haben.