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Pressemitteilung:

Berlin, 24. Oktober 2008

Wiefelspütz gegen Nacktscanner der EU

"Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir dem Vorhaben so zustimmen können. Ich sehe ganz erhebliche rechtliche Probleme. Meßlatte ist das Grundgesetz“. Vor allem müsse sichergestellt werden, dass die Intimspähre eines Menschen geschützt bleibe, betont der SPD-Politiker. Wiefelspütz sieht die Bundesregierung mit Innenminister Schäuble in der Pflicht, für Aufklärung zu sorgen.
Ganzkörper-Scanner, die Passagiere bis auf die Haut durchleuchten, werden bereits auf Flughäfen in Amsterdam, Zürich und London getestet und sind auch in den USA im Einsatz. Bei der neuen Technik entsteht mit Hilfe elektromagnetischer Strahlen ein dreidimensionales Bild, auf dem der Fluggast ohne Kleidung erscheint. Alle am Körper befestigten Gegenstände werden sichtbar, beispielsweise Keramikmesser oder Plastik-Sprengstoff.
Auf Bedenken stößt der Nacktscan nicht nur bei deutschen Parlamentariern, sondern auch bei den Abgeordneten des EU-Parlaments. So fordert das Europaparlament eine Bedenkzeit vor dem geplanten Scanner-Einsatz. Die EU-Kommission müsse innerhalb von drei Monaten die möglichen Auswirkungen der Durchleuchtungsgeräte auf die Persönlichkeitsrechte und die Gesundheit prüfen, heißt es in einer Entschließung des Parlaments in Straßburg. Der CSU - Abgeordnete Manfred Weber betont in diesem Zusammenhang, die EU-Kommission könne das Vorhaben nicht einfach "durch die Hintertür" einführen.
Die deutsche Bundespolizei will die umstrittenen Ganzkörper-Scanner jetzt im Labor testen. Ziel sei es, gesundheitliche Folgen der elektromagnetischen Strahlung und Fragen des Persönlichkeitsschutzes zu prüfen.

„Das Vorhaben der EU-Kommission, Flugpassagiere ab 2010 einem Ganzkörperscan zu unterziehen, muß einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung unterliegen“ sagt Dieter Wiefelspütz.



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